Lärm beschreibt störende Geräusche oder Schallereignisse, ob diese störend wirken hängt immer auch von der subjektiven Einstellung und der Art der Anregung bzw. Schallabstrahlung ab. Unabhängig davon gibt es nahezu immer Möglichkeiten durch Maßnahmen des Immissionsschutzes die Lärmeinwirkung zu reduzieren. Entweder direkt an der Quelle, beispielsweise durch Einhausungen oder auf dem Ausbreitungsweg durch abschirmende Maßnahmen. Wichtig ist also eine Unterscheidung zwischen der Emission (Schallabstrahlung) von der Immission (Schalleinwirkung).
Hierbei sind natürlich immer die gesetzlichen Grundlagen in Form des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG), bzw. der Technischen Anleitung gegen Lärm (TA-Lärm) zu beachten. Je nach Lärmquelle (Straße, Schiene, Sportlärm, Freizeitlärm, Baulärm) sind auch weiterführende Regelwerke oder gesetzliche Grundlagen zu beachten.
Die Lärmeinwirkung muss reduziert werden, damit unzumutbare Belästigungen oder Gesundheitsstörungen vermieden werden. Umgekehrt soll den Gewerbebetrieben, Verkehrswegen, Freizeiteinrichtungen und Baustellen auch ein Betrieb innerhalb der gesetzlichen Regelungen ermöglicht werden.
Schall-/Lärm-Immissionsschutz
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