Prüf- und Messstellen
Wir betreiben zwei Prüf- bzw. Messstellen.
Wir betreiben eine Schallschutzprüfstelle zur Durchführung aller bauakustischen Messaufgaben.
Die Schallschutzprüfstelle nimmt im Zuge der Zertifizierung alle 3 Jahre an externen Qualitätsaudits durch den VMPA (Verband der Materialprüfungsämter) teil und wird im Verzeichnis der VMPA-anerkannten Schallschutzprüfstellen unter der Nummer VMPA-SPG-189-97-BY geführt.
Wir betreiben seit Mitte der 90er Jahre eine Messstelle nach § 29b BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) für Geräusche und Erschütterungen. Seit Anfang 2015 ist unsere Messstelle in Pöcking vom DAkkS akkretitiertes Prüflaboratorium gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für die Bereiche Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen. Unsere Prüfstelle ist durch das LfU amtlich bekannt gegeben. Im Zuge der Akkreditierung erfolgt regelmäßig alle 1,5 Jahre eine Auditierung der Prüfstelle.
) | Bauakustische Messungen der Luftschalldämmung und der Trittschalldämmung werden nach DIN EN ISO 140 bzw. DIN EN ISO 16283 durchgeführt und nach DIN EN ISO 717 ausgewertet. Messungen von Wasserinstallaltionen (Installationsgeräusche) oder haustechnischen Anlagen werden nach DIN EN ISO 10052 durchgeführt. |
) | Raumakustische Messungen werden nach DIN EN ISO 3382 durchgeführt. |
) | Messungen des Immissionsschutzes werden nach TA-Lärm (Technische Anleitung Lärm) durchgeführt. |
) | Erschütterungen und Schwingungen werden nach DIN 4150 gemessen und ausgewertet. |
) | Wir lokalisieren seit vielen Jahren erfolgreich Knackgeräusche in Gebäuden und auf Heizleitungen mit einem von uns entwickelten Messverfahren. |
) | Wir vermessen und optimieren elektroakustische Anlagen. |
) | Wir erstellen Frequenzanalysen zur Pegelminderung bei technischen Anlagen oder Maschinen. |
Sachverständige
Wir sind von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schallschutz in der Bautechnik, Tonaufnahme- und Wiedergabetechnik, Bauakustik, Raumakustik und Beschallungstechnik.
Zusätzlich sind wir verantwortliche Sachverständige nach §3 Abs. 1 der AVEn (Gebäudeenergiegesetz GEG) für thermische Bauphysik.