Messunsicherheit von bauakustischen Messungen

Hand hält Lupe

Nach Durchführung von bauakustischen Messungen taucht immer wieder die Frage auf, wie groß denn die Messunsicherheit von bauakustischen Messungen ist. Als Folge dieser Messunsicherheit wird dann argumentiert, dass unter Berücksichtigung der Messunsicherheit die zu stellenden Anforderungen trotz Verfehlung der Anforderung um 1…2 dB dennoch eingehalten sein könnte.

Natürlich werden bauakustische Messungen, wie grundsätzlich alle Messungen mit einer gewissen Messunsicherheit durchgeführt. Diese Messunsicherheit kann mit circa 1 dB angegeben werden. Hieraus abzuleiten, dass bei Verfehlung der Anforderung um ’nur‘ 1 dB die Anforderung eingehalten wäre ist jedoch nicht richtig. Dies ergibt sich schon allein daraus, dass mit derselben Argumentation auch bei messtechnischem Nachweis der Einhaltung der Anforderung argumentiert werden kann, dass dennoch eine Verfehlung der Anforderung um 1 dB vorliegen könnte.

Aus fachlicher Sicht richtig ist die grundsätzliche Einhaltung der Anforderung, ohne Berücksichtigung jeglicher Toleranzen. Alle möglichen negativen Einflüsse müssen durch eine ausreichende Dimensionierung berücksichtigt werden.

Diese Auffassung hat die Fachkommission Schallschutz des VMPA (Verband der Materialprüfungsämter e.V.), bei der eine Liste aller zertifizierten Schallschutzprüfstellen geführt wird bestätigt und festgelegt, dass die Anforderungen am Bau sicherzustellen sind. Mögliche Randbedingungen (wie z.B. die Messunsicherheit) sind bei der Planung, d.h. Dimensionierung der Bauteile zu berücksichtigen.
Diese Betrachtungsweise findet sich auch in der schweizerischen Norm SIA 181 im Abschnitt C.2:

„Dass die Anforderungen ohne Toleranzen eingehalten werden müssen, bedeutet, dass bei der Projektierung mit Rücksicht auf die mögliche Unsicherheiten bei der Bemessung und der konstruktiven Gestaltung sowie bei der Bauausführung in der Regel Zuschläge notwendig sind, welche das Risiko von Abweichungen zwischen Projektierung und Realisierung am Bau angemessen berücksichtigen.“