Geräusche unbekannter Herkunft

Immer häufiger fühlen sich Bewohner vor allem in Mehrfamilienhäusern durch Geräusche unbekannter Herkunft gestört. Dabei sind die Beschreibungen der Beschwerdeführer oft sehr unterschiedlich: „brummen“, „dröhnen“, „surren“ oder „pfeifen“, das sind nur ein paar Beispiele. Hinzu kommt, dass die Geräusche sich in der zeitlichen Einwirkung und insbesondere in der spektralen Zusammensetzung teilweise deutlich unterscheiden. Um die schalltechnische Situation z.B. in einer Wohnung zu analysieren sind so genannten Dauermessungen über mehrere Tage oder sogar Wochen unabdingbar. Ziel derartiger Messungen ist es, möglichst viele Informationen über die zeitliche und spektrale Einwirkung der gerügten Geräusche zu erhalten, um damit Rückschlüsse auf eine mögliche Ursache der Geräusche zu ziehen. Dies setzt natürlich voraus, dass die Geräusche während der Untersuchungszeit auch tatsächlich in dem gerügten Umfang auftreten. Inwieweit aufgrund der Messergebnisse eine Zuordnung zu typischen Geräuschquellen (z.B. Heizungspumpen, Hebeanlagen oder Wärmepumpen) möglich ist, kann vorab nicht wirklich abgeschätzt werden. In vielen verschiedenen Projekten ist eine Zuordnung der Geräuschursache überwiegend, aber nicht immer gelungen.

Die festgestellten äquivalenten A-bewerteten Dauerschallpegel liegen meist deutlich unter den heranzuziehenden Anforderungswerten (z.B. aus der DIN 4109 oder der TA Lärm), stellen jedoch aufgrund einer vorhandenen Tonhaltigkeit (z.B. bei 50 oder 100 Hz) und eines regelmäßigen Ein- und Ausschaltens ein sehr großes Störpotential gerade während der Nachtzeit dar.

In der Grafik unten ist als Praxisbeispiel der Schallpegel in der 50 Hz Terz (roter Kurvenverlauf) über einen Zeitraum von 2 Stunden dargestellt. Auf der x-Achse ist die Uhrzeit in Stunden und Minuten (Nachtzeit), auf der y-Achse der Pegel in dB aufgetragen.

Es ist festzustellen, dass in regelmäßigen zeitlichen Abständen der Schallpegel in der 50 Hz Terz von ca. 20…35 dB (Umgebungsgeräusch) auf ca. 45…48 dB (gerügtes Geräusch) sprunghaft ansteigt und nach einer gewissen Zeit wieder abfällt. Die so genannte Hörschwelle bei 50 Hz ist als horizontale grüne Linie in der unten stehenden Grafik bei ca. 40 dB markiert.

Zur Erklärung: Die Hörschwellenpegel wurden so festgelegt, dass 50 % der Versuchsperso­nen ein zu beurteilendes Geräusch beim jeweiligen Hörschwellenpegel gerade hören. Die andere Hälfte der Versuchspersonen hört das Geräusch nicht. Geräusche unterhalb der Hörschwelle werden demnach in der Regel nicht wahrgenommen, dennoch können sie von (sehr) gut hörenden Personen gehört werden.

Bei oben genanntem Beispiel hat dies zur Folge, dass das gerügte Geräusch im Pegel immer über die Hörschwelle „springt“, damit deutlich aus den normalen Umgebungsgeräuschen „hervorsticht“ und den Bewohner stört.

In der Regel können die gerügten Geräusche einem bestimmten Gerät oder einer haustechnischen Anlage zugeordnet und durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Entkopplung, schwingungsisolierte Lagerung) im Schallpegel reduziert werden. Bis zu einer derartigen Verbesserung der schalltechnischen Situation dauert es jedoch aufgrund der teilweise sehr umfangreichen „Detektivarbeit“ leider oft sehr lange.
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