Baustelle / Baulärm / Lärmüberwachung (Monitoring)

Die Baubranche ist in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftszweig. Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2021 insgesamt knapp 250.000 Baugenehmigungen im Hochbau für Deutschland aus (darunter die Errichtung neuer Gebäude: ca. 160.000) – Tendenz steigend. „Wo gehobelt wird, fallen auch Späne“ besagt ein altes Sprichwort. Durch die Bautätigkeiten (vor allem der Betrieb von Maschinen im Freien) steigt gerade in den innerstädtischen Bereichen die Lärmimmission. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnern entstehen, wird gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm beurteilt. Die „AVV Baulärm“ enthält neben den Immissionsrichtwerten auch ein Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels. Ein probates Mittel zur dauerhaften Erfassung der Baustellengeräusche an definierten Messpunkten sind so genannte Lärmmessstationen (Monitoring). Diese Geräte werden an ausgewählten Orten im Bereich der Baustelle fest montiert, um die Geräuschsituation dauerhaft über einen längeren Zeitraum zu erfassen. Einmal installiert und eingerichtet, kann die „Überwachung“ über mehrere Jahre erfolgen. Dabei ist es möglich die erforderlichen Daten (Schalldruckpegel) in Echtzeit über ein Onlineportal abzugreifen. Darüber hinaus können bei größeren Baustellen mehrere Messstationen in einem „Projekt“ zusammengeführt werden. Die Ermittlung der Geräuscheinwirkung ist nicht nur für die von Lärm geplagten Betroffenen gedacht. Im Rahmen einer Dokumentation der Geräuschsituation kann dies auch von Seiten der Baufirmen als Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte genutzt werden, um späteren Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft durch eine eigene Beweissicherung entgegenzuwirken.

Die Messungen dienen der Transparenz und der objektiven Dokumentation der Lärmsituation. Verglichen mit der gesamten Bausumme fallen sie finanziell kaum ins Gewicht.