90 Jahre Schallschutz – Regelwerke von 1934 bis 2024
In diesem Beitrag wird die mittlerweile 90-jährige Entwicklung zum baulichen Schallschutz in Deutschland kurz dargestellt. Das zentrale Regelwerk dabei stellt die Norm DIN 4109 „Schallschutz
im Hochbau“ dar. Durch die baurechtliche Einführung kommt dieser Norm eine besondere Bedeutung zu. Aus rechtlicher Sicht ist die Norm selbst in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 2018 zumindest im Bereich des Wohnungsbaus kritisch zu sehen. Die mit der DIN 4109 beschriebenen Mindestanforderungen an verschiedene Bauteile in Gebäuden sind seit Jahrzehnten nahezu unverändert. Moderne Wohn- und Gebäudeformen werden hierdurch nur teilweise beschrieben. Neben der DIN 4109 sind mit dem Teil 5 der DIN 4109, der Richtlinie VDI 4100 und der DEGA-Richtlinie 103 weitere Regelwerke verfügbar, die sich mit weitergehenden Vorgaben an den Schallschutz bzw. mit der Klassifizierung des Schallschutzes befassen. Die Entwicklung dieser Regelwerke wird ebenfalls vorgestellt und in den Zusammenhang zur DIN 4109 gebracht. Mit der DEGA-Richtlinie 103 zum Schallschutz im Wohnungsbau besteht ein mehrstufiges, erprobtes
und auch für Laien transparentes Konzept zum Schallschutz in Wohngebäuden, das auf die heute üblichen Bauweisen eingeht und mit den aktuell bauaufsichtlich eingeführten Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 abgestimmt ist.
Der vollständige Artikel ist im Akustik Journal Nr.2 / Juni 2025 der DEGA erschienen

