Schallschutz im Einfamilienhaus

Anforderungen an den Schallschutz in Wohngebäuden enthält u.a. das Normblatt DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, Ausgabe 1989. Seit 15.05.1991 ist die DIN 4109 mit Beiblatt 1 in Bayern bauaufsichtlich eingeführte Baubestimmung und enthält in der Tabelle 3 Anforderungen an den Schallschutz zwischen fremden Wohnungen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht als gesetzliche und behördliche Bestimmung mindestens eingehalten werden müssen.

Häufig wird die Frage gestellt, ob innerhalb des eigenen Bereichs, z.B. innerhalb eines Einfamilienhauses ein Schallschutz geschuldet ist und wenn ja, welche Anforderungen anzusetzen sind.

Im privaten Baurecht ist der Werkunternehmer zu einer Bauweise verpflichtet, die mindestens den anerkannten Regeln der Technik entspricht. (Zitat aus Baurechtliche Schriften, Rechtliche Probleme des Schallschutzes  ISB N 3-8041-4049-1, Seite 37). Dies ergibt sich aus der VOB Teil B, §4, Ziffer 2, Absatz 1:
„Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten.“

Das bauaufsichtlich nicht eingeführte Beiblatt 2 zu DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, Ausgabe 1989 enthält auf Seite 14, Tabelle 3 folgende Empfehlungen für den normalen Schutz gegen Schallübertragung aus dem eigenen Wohn- und Arbeitsbereich:

Luftschalldämmung Trittschalldämmung
erf. R’w erf. L’n,w
Decken in Einfamilienhäusern R’w = 50 dB L’n,w = 56 dB
Wände ohne Türen zwischen „lauten“ und „leisen“ Räumen unterschiedlicher Nutzung z.B. zwischen Wohn- und Kinderschlafzimmer R’w = 40 dB

Die in der Tabelle genannten Empfehlungen haben sich in der Bauausführung allgemein durchgesetzt. Sie  gelten als Schallschutz gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik innerhalb des eigenen Wohnbereichs und sind daher mindestens einzuhalten. Es ist zu erwähnen, dass einige Sachverständige die Meinung vertreten, dass für Trenndecken innerhalb von Einfamilienhäusern die identischen, d.h. höheren, Anforderungen gelten würden, wie für Wohnungstrenndecken in Mehrfamilienhäusern.