Schallnebenwege
Die Luftschalldämmung zwischen Räumen wird in der Regel maßgeblich vom trennenden Bauteil, also Wänden, Decken, Türen, o.ä. bestimmt. In der Praxis findet jedoch häufig eine zusätzliche Schallübertragungen über so genannte Schallnebenwege statt, welche die erreichbare Luftschalldämmung stark vermindern. Die Schallübertragung über die Nebenwege kann so stark sein, dass es zu Mängeln des Schallschutzes kommt.
Die gängigen Berechnungsverfahren (z.B. nach DIN 4109-2) berücksichtigen Nebenwege nur zum Teil oder mit pauschalen Ansätzen. Solange der Einfluss der Nebenwege gering ist, können die berechneten Werte häufig erreicht werden.
Mögliche Schallübertragungen über Nebenwege können beispielsweise durch verschiedene Kanäle wie Kabelkanäle, Elektro-Leerrohre, Lüftungskanäle oder Rohrleitungen entstehen. Nebenwegübertragungen können auch über Hohlräume stattfinden.
Zu den Nebenwegen gehört auch die Übertragung von Schall über so genannte flankierende Bauteile, denn Schall überträgt sich nicht nur über das trennende, sondern auch die angrenzenden flankierenden Bauteile. Bei einer Wohnungstrennwand als trennendes Bauteil wären dies beispielsweise die Außenwände, die Innenwände und die Decken. Bei einer Wohnungstrenndecke als trennendes Bauteil wären dies beispielsweise die Außenwände und die Innenwände.
Weitere flankierende Bauteile können schwimmende Estriche, Doppelboden, abgehängte Decken oder leichte Fassaden sein.
Je höher der geforderte Schallschutz ist, desto wichtiger und entscheidender wird der Einfluss der flankierenden Bauteile. Diese müssen unbedingt berücksichtigt werden, damit es nicht nach Baufertigstellung ein böses Erwachen gibt, weil die gute Schalldämmung eines trennenden Bauteils durch „vergessene“ oder übersehene Schallnebenwege zunichte gemacht wird.