Uriniergeräusche verringern

Häufiges Problem des Schallschutzes zwischen Wohnungen ist, wenn Geräusche aus dem WC der Nachbarwohnung störend wahrnehmbar sind.

Nach der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ ist der höchstzulässige Installationsschallpegel herrührend aus Geräuschen der Wasserinstallation 30 dB(A).

Nutzergeräusche, wie beispielsweise das Aufstellen eines Zahnputzbechers auf Abstellplatten, Urinieren, oder Rutschen in Badewannen sind gemäß DIN 4109, Ausgabe 2016, Abschnitt 9 ausdrücklich aus der Beurteilung herausgenommen. Aber insbesondere Uriniergeräusche können wegen des „Informationsgehalts“ sehr lästig sein.

Bei vernünftiger, üblicher Planung und Ausführung kann bei Uriniergeräuschen davon ausgegangen werden, dass ein Schallpegel von 30 dB(A) unterschritten wird.

Was ist hierzu erforderlich?

Die Uriniergeräusche entstehen in der Regel beim Auftreffen des Wasserstrahls auf den Wasser­spiegel in der WC-Schüssel. Der dadurch entstehende Körperschall wird über die WC-Schüssel in die Wand eingeleitet und von der Wand in die angrenzende Wohnung abgestrahlt.

Eine wirkungsvolle Abhilfe schaffen sogenannte Schallschutz-Sets. Hierbei handelt es sich um ca. 5 bis 10 mm dicke Dämmmatten, die zwischen die Wand und die WC-Schüssel eingebaut werden. Derartige Dämmmatten sind im Sanitärhandel erhältlich. Bei der Montage der Matten ist beson­ders darauf zu achten, dass die WC-Schüssel nicht zu fest an die Wand angeschraubt wird, damit die federnde und damit schalldämpfende Wirkung der Matte noch erhalten bleibt.