Austausch von Bodenbelägen

Wenn in einer Wohnung der Teppichbelag durch einen Parkettbelag oder einen Fliesenbelag ersetzt werden soll, ist zu beachten, dass der Trittschallschutz der angrenzenden Wohnungen nicht verschlechtert werden darf.

Falls ein schwimmender Estrich vorhanden ist, wird durch den Austausch des Bodenbelags keine signifikante Änderung der Trittschalldämmung eintreten. Falls jedoch kein schwimmender Estrich oder kein mangelfreier schwimmender Estrich vorhanden ist, wird sich die Trittschalldämmung durch das Einbringen eines neuen Belags verschlechtern.

In den 70er Jahren sind viele Mehrfamilienhäuser ohne schwimmende Estriche erstellt worden, weil die erforderliche Trittschalldämmung mit Teppichbelägen realisiert wurde. Wenn heute der Teppichbelag durch Parkett ersetzt wird, tritt eine erhebliche Verschlechterung des Trittschallschutzes der benachbarten Wohnungen ein.

Daher ist es angezeigt, vor dem Einbringen eines neuen Belags zu klären, ob ein geeigneter schwimmender Estrich vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss durch geeignete zusätzliche bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass keine Verschlechterung der schalltechnischen Situation gegenüber dem ursprünglichen Zustand eintritt. Häufig reicht bereits eine unter den Hartbelag eingebrachte, schalltechnisch geeignete Dämmschicht aus, um den ursprünglichen Zustand nicht zu verschlechtern.