Schalltechnische Anforderungen im Wohnungsbau – DEGA Empfehlung 103

Heute gültig ist das am 1. Oktober 2018 bauaufsichtlich eingeführte Normblatt DIN 4109-1 ‚Schallschutz im Hochbau – Mindestanforderungen‘, Ausgabe 2016. Ein erhöhter Schallschutz oder mehrere Stufen des Schallschutzes werden nicht angegeben. Da in der Praxis jedoch eine weitere Abstufung gewünscht und erwartet wird, hat die deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) innerhalb des Fachausschusses Bau- und Raumakustik eine DEGA-Empfehlung erarbeitet, die ein mehrstufiges Konzept für den Schallschutz im Wohnungsbau beschreibt. Ziel dieses Konzeptes ist es einerseits eine schalltechnische Einstufung von bestehenden Wohnungen zu ermöglichen und andererseits im Bereich von Neubauten die bedarfsgerichtete Planung und Realisierung einen über den Mindestschallschutz nach DIN 4109 hinausgehenden Schallschutzes zu ermöglichen. Dem ‚akustischen Laien‘ wird anhand übersichtlicher und einfacher verbaler Beschreibungen die Möglichkeit eröffnet seine Erwartungen an seinen persönlichen Schallschutz gegenüber seinen Nachbarn einzuschätzen.

Neu an dem Konzept der DEGA ist, dass keine Unterscheidung mehr zwischen Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern getroffen wird, weil diese traditionelle Unterscheidung in den letzten Jahren zunehmend verschwunden ist. Die Unterschiede im Schallschutz werden klar herausgearbeitet und sind für den Verbraucher eindeutig erkennbar. So wird deutlich mehr Transparenz geschaffen und der Vergleich zwischen Wohnungen oder Häusern wird möglich. Die Einstufung wird ähnlich dem Energieausweis in mehreren Stufen (A*-A-B-C-D-E-F) erfolgen und damit ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einem zukünftigen Gebäudepass geschaffen.

Die DEGA-Empfehlung kann als Entwurf (pdf-Dokument) von der Homepage der DEGA (www.dega-akustik.de) direkt hier heruntergeladen werden.