Es blubbern, klopfen und knallen die Heizungen

Heizköper mit Thermostat

Nervtötendes Klopfen oder Knacken aus der Heizung lässt sich oft einfach durch Entlüften beheben. Ist das nicht der Fall, muss sich der Vermieter um den Mangel kümmern. Bis er behoben ist, kann die Miete mitunter gemindert werden.

Regelmäßige Klopfgeräusche oder ständiges Rauschen und Knacken in der Heizung sind Mängel. Das bedeutet: Der Vermieter muss die Mängel abstellen und beseitigen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

Deutliche, unterschiedlich laute Klopfgeräusche, von mehr oder weniger langen Pausen unterbrochen, wirken insbesondere bei Heizkörpern im Schlafzimmer als äußerst störend, so dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen, befand das Amtsgericht Hamburg (Az.: 47 C 2816/86). Dabei kommt es nicht nur auf die konkrete Lautstärke der Klopfgeräusche an.

Die Lokalisierung der Klopf- oder Knackgeräusche ist meist nicht ganz einfach, aber durch die richtige Messmethodik lassen sich die Ursachen feststellen und dann gezielt beseitigen.