Schallschutzmaßnahmen gegen Außenlärm

Als Schallschutzmaßnahmen gegen Außenlärm kommen Maßnahmen an der Schallquelle (lärmarme Konstruktion von Maschinen und Anlagen, bauliche Maßnahmen, Kapselung usw.), auf dem Ausbreitungsweg (Abstand, Abschirmung) und am Immissionsort (z.B. Schallschutzfenster von Wohnungen) in Betracht. Maßnahmen an der Quelle heißen „aktive“ Schallschutzmaßnahmen, Maßnahmen am Immissionsort heißen „passive“ Schallschutzmaßnahmen. Abschirmungen können sowohl im Quellenbereich (aktiv) als auch am Immissionsort (passiv) zum Einsatz kommen.
Es wird bei der Auswahl von Schallschutzmaßnahmen üblicherweise nach der Art der Lärmquelle unterschieden. Während bei Gewerbelärm im Genehmigungsverfahren grundsätzlich nur Maßnahmen an der Quelle vorzusehen sind, können bei Verkehrslärm neben aktiven Schallschutzmaßnahmen auch passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Gemäß 16. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutz-Verordnung) sind bei der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen gebietsabhängige Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Werden diese Immissionsgrenzwerte überschritten, entsteht ein Anspruch auf Kostenerstattung für passive Schallschutzmaßnahmen (üblicherweise Schallschutzfenster und fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen). Die Bedingungen, Art und Höhe der Erstattung wird in der 24. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt.

Rückt Wohnbebauung an Verkehrswege heran, sollen gemäß DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ s.g. „Orientierungswerte“ eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, so ist bei der Planung der erforderliche Schallschutz zu berücksichtigen. Dies gilt auch für im Ausnahmefall an gewerbliche Nutzung heranrückende Wohnbebauung.

Als passive Schallschutzmaßnahmen kommen in Betracht

  • günstige Anordnung der Gebäude (Orientierung zu Verkehrswegen, Nutzung von vorhandenen Abschirmungen, Abschirmung empfindlicher Nutzung durch Gebäude mit unempflindlicher Nutzung)
  • günstige Grundrissgestaltung (Aufenthaltsräume möglichst von der Lärmquelle abgewandt)
  • Schallschutzfenster (Hier muss die erforderliche Lüftung berücksichtigt werden, bei Schlafräumen ist häufig eine fensterunabhängige Lüftungseinrichtung vorzusehen.)
  • Wintergärten können für den Schallschutz von Wohnräumen genutzt werden.