Wohnen am Ring

Als Verkehrsraum unverzichtbar, als Wohnraum problematisch – die Hauptverkehrsader München der Mittlere Ring

Mit bis zu 150.000 Kraftfahrzeugen pro Tag zählt der Mittlere Ring zu den stärksten befahrenen Straßen Münchens.

Gemäß DIN 18005-1:2002-07 ist daher von einem Beurteilungspegel tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) von 80 dB(A) für ein Gebäude im Abstand von 30 Metern zum Mittleren Ring auszugehen.

Hinzu kommt der Lärm aus Industrie- und Gewerbeanlagen. Ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen und bauliche Lärmschutzmaßnahmen wie Tunnel und Lärmschutzwände wäre an ein Wohnen am Ring gar nicht zu denken.

Nicht selten werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in urbanen Gebieten von 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts überschritten.

Um die Wohnqualität über baurechtlich unverzichtbare Auflagen hinaus (z.B. Festsetzungen im B-Plan, Auflagen der DIN 4109, etc.) zu verbessern, sind meist kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Die Landeshauptstadt München will daher seit 2001 Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden unmittelbar am Mittleren Ring durch ein Zuschussprogramm einen Anstoß für wünschenswerte Maßnahmen geben.

Beispiele für zuschussfähige Lärmschutzmaßnahmen:

) Kastenfenster
) Schiebeläden
) Verglasung von bestehenden Balkonen und Loggien
) Neue, vorgesetzte Lärmschutzfassaden
) Neue Erschließungsformen, z.B. vorgesetzter Laubengang
) Umorganisation bestehender Grundrisse

Neben einer bestehenden Wohnqualität, der Einhaltung bauphysikalischer Kriterien ist es ebenfalls eine Voraussetzung Mindestanforderungen der Schalldämm-Maße nach 24. BImSchV im Bestand durch die geplante Schallschutzmaßnahme nachweisbar zu erreichen.

Bisher wurden Eigentümer von etwa 2000 Wohnungen für Aufwendungen in beruhigten Schlaf- und Wohnräumen für Schallschutzmaßnahmen bezuschusst.

Wohnen am Ring: Förderrichtlinien

Planungsansätze und realisierte Wohnungsbauvorhaben