Akustik-Lexikon: Erhöhter Schallschutz
Die Festlegung weiterer höherer Anforderungsniveaus, die über den Mindestschallschutz nach DIN 4109 hinausgehen, ist nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 oder der VDI Richtlinie 4100 möglich. Die dort vorgeschlagenen Werte werden in der Regel erst zu Anforderungen, wenn sie vertraglich vereinbart werden. Häufig wird von Juristen aus Formulierungen in Vertragsunterlagen, Baubeschreibungen, Verkaufsprospekten u.a. ein erhöhter Schallschutz abgeleitet und gerichtlich durchgesetzt, obwohl konkrete vertragliche Vereinbarungen nicht getroffen wurden.
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